1. Veranstalter
Diana Hänsch
Dipl.-Ing. Ökonom
Unternehmens- und Erfolgsberatung
Schillerstraße 10
02763 Zittau
Tel.: 03583 / 70 81 51
Fax: 03583 / 70 81 20
E-Mail: info@dianahaensch.de
Internet: www.dianahaensch.de
2. Zulassung und Bestätigung
a) Der Vertrag kommt nach erfolgter, schriftlicher Anmeldung und durch die fristgerechte Bezahlung der Teilnahmegebühr zustande.
b) Über die Zulassung und Platzeinteilung entscheidet der Veranstalter. Aus der Anmeldung entsteht kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung.
c) Das Ausstellungsangebot ergibt sich aus dem Charakter der Veranstaltung. Ein Angebot, das dem Charakter der Veranstaltung widerspricht, kann – auch während der Veranstaltung – ausgeschlossen werden.
d) Nicht gemeldete und nicht zugelassene Waren dürfen nicht ausgestellt werden.
e) Die endgültige Zulassung erfolgt nach Vorauszahlung der Standmiete.
f) Die Standvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
g) Dem Aussteller kann keine Zusage erteilt werden, alleiniger Anbieter eines Produktes oder einer Dienstleistung zu sein.
h) Der Aussteller verpflichtet sich alle gesetzlichen und polizeilichen, insbesondere die baupolizeilichen Feuerschutz-, Unfallverhütungs- und gewerbebehördlichen Bestimmungen zu beachten.
3. Verkauf von Produkten
a) Die behördlichen Genehmigungen für den Verkauf von Produkten / Lebensmitteln sind von jedem Aussteller eigenständig einzuholen.
b) Der Verkauf von Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr ist nach Anmeldung erlaubt. Hier gilt die Bedingung wie unter Punkt 3a.
c) Für den Verkauf von abgepackten Lebensmitteln gilt die Bedingung wie unter Punkt 3a.
4. Standvermietung
a) Die Standeinteilung erfolgt durch den Veranstalter entsprechend des Konzeptes der Infomesse.
b) Die Zuweisung der Stände erfolgt ab dem Veranstaltungsvortag - Freitag dem 20.03.2015 ab 16:00 Uhr bis max. 19:00 Uhr.
c) Der Veranstalter ist berechtigt, ggf. Stände im Zugangsbereich zum Saal, im Eingangsbereich und den Seitengängen zu platzieren.
5. Gemeinschaftsstände
a) Der Veranstalter behält sich vor, entsprechend des zur Verfügung stehenden Mobiliars und zur Einhaltung brandschutztechnischer Vorgaben u.a., Doppelstände zuzuweisen.
b) Die Weitervermietung des Standes und Untervermietung an Mitaussteller oder Mitbenutzung von anderen Interessenten sind nicht gestattet.
6. Zahlungsbedingungen
a) Die Aussteller erhalten eine Rechnung. Der Termin bis wann die Zahlung zu erfolgen hat wird vom Veranstalter festgelegt.
b) Fehlende Zahlungen berechtigen den Veranstalter zur Verweigerung der Zulassung des jeweiligen Ausstellers.
7. Vertragsauflösung
a) Die schriftliche Vertragsbestätigung (Rechnung) ist bindend. Der Aussteller kann nicht einseitig vom Vertrag zurücktreten.
Im Falle des Rücktritts ist der Aussteller verpflichtet, 25 % der Standmiete für entstandene Unkosten sowie als Abstandssumme zu entrichten, auch dann, wenn noch keine Zulassungsbestätigung erfolgte. Bei Rücktritt nach dem Anmeldeschlusstermin oder wenn der Stand nicht bezogen wird, ist die Standmiete in voller Höhe zu entrichten, falls der Aussteller oder der Veranstalter keinen anderen Aussteller findet, der die volle Standgebühr übernimmt.
8. Gestaltung des Standes
a) Pro Aussteller stehen die laut Anmeldung entsprechenden Circa-Quadratmeter Fläche zur Verfügung.
b) Zur Wahrung des Charakters der Infomesse sollten möglichst keine Trennwände zwischen den Ständen und Dekorationswände nur im Rückbereich aufgestellt werden. Zur ‚Trennung‘ können Topfpflanzen, Blumensträuße und angepasste Skulpturen genutzt werden. Diese sollten aber mitgebracht werden. Paravants können gemietet werden.
c) Die Zuweisung der Tische erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Der Veranstalter behält sich vor, die zusätzliche Tischanzahl bzw. Stuhlanzahl zu ändern, sofern die gewünschte Anzahl zum Zeitpunkt des Aufbaus nicht mehr verfügbar ist.
d) Wände, Säulen und Türen des Saales und der Gänge dürfen nicht beklebt werden.
e) Alle Stände sind so zu gestalten, dass keine Schäden oder grobe Verunreinigungen im Ausstellungsraum entstehen. Bei Schäden haftet der Aussteller.
9. Installation, Heizung
a) Die allgemeine Beleuchtung und Heizung geht zu Lasten des Veranstalters.
b) Die Installation von elektrischen Geräten darf nur in Absprache und nach Anmeldung mit dem Veranstalter erfolgen.
c) Den Bedarf eines Stromanschlusses muss der Aussteller mit der Anmeldung dem Veranstalter anzeigen. Für entspr. Stromkabel ist der Aussteller selbst verantwortlich.
10. Auf- und Abbau
a) Der Stand ist von jedem Aussteller eigenverantwortlich zu gestalten.
b) Dabei ist den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten, da dieser für die Sicherheit während der Veranstaltung verantwortlich ist.
c) Eigenmächtige Umgestaltungen im Saal durch die Aussteller sind nicht zulässig.
d) Die Stände können am Vortag 16-19 Uhr und am Veranstaltungstag ab 7:30 Uhr aufgebaut werden. Abbau ist unmittelbar nach Beendigung um 19 Uhr bis 20:00 Uhr vorzunehmen.
e) Für die Stände und deren Waren übernimmt der Veranstalter vom Tag des Aufbaues bis zum Abbau der Stände keine Haftung.
11. Parken
Für das ordnungsgemäße Abstellen von Fahrzeugen werden Parkplätze hinter dem Haus vom Veranstalter zugewiesen.
12. Betrieb des Standes
a) Die Stände sind während der Dauer der Veranstaltung besetzt zu halten.
b) Die Reinigung des Standes erfolgt durch den Aussteller.
c) Den Hinweisen und Aufforderungen des Veranstalters und des Hauspersonals sind nachzukommen.
d) Jeder hat für die ordnungsgemäße Entsorgung des Mülls (an seinem Stand) selbst Sorge zu tragen.
e) Pro Stand sind 2 Personen als Standbetreuung unentgeldlich im Standpreis enthalten. Diese müssen sich beim Veranstalter mit einem von diesem ausgehändigtem Anhängeschild ausweisen.
Weitere Personen zur Standbetreuung müssen Eintritt bezahlen. Dies wird kontrolliert und entsprechende Nachzahlungen werden möglicherweise sofort während der Messe fällig.
13. Haftung, Versicherung
a) Der Veranstalter haftet nicht für evtl. Verluste, Schäden oder Folgeschäden an Ausstellungsgütern oder für Schäden oder Folgeschäden, die Personen während des Aufenthaltes in den Veranstaltungsräumen erleiden. Für Schäden und Folgeschäden, die durch Diebstahl, Blitz, Feuer, Wasser u. ä. entstehen, wird ebenfalls nicht gehaftet.
b) Für die Beaufsichtigung seines Standes, auch während der Auf- und Abbauzeiten, hat jeder Aussteller selbst zu sorgen.
14. Fotografieren, Filmen
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Infomesse Aufnahmen anzufertigen und zur Veröffentlichung zu verwenden. Der Aussteller verzichtet auf alle Ansprüche aus dem Urheberrecht.
15. Zusätzliche Bedingungen
Musikalische Untermalung seiner Angebote am Stand des Ausstellers ist in Absprache gestattet. Bei Vorführungen sowie für Rundfunk- und Instrumentalvorführungen ist eine Anmeldung und Abrechnung bei der GEMA durch den Aussteller selbst vorzunehmen oder GEMA-freie Musik zu verwenden.
16. Änderungen
Sollte die Ausstellung aus zwingenden, durch die Ausstellungsleitung nicht zu vertretenden Gründen oder aufgrund höherer Gewalt verlängert, verkürzt, verschoben oder auch abgesagt werden, so erwachsen dem Aussteller daraus weder Rücktritts- oder Kündigungsrechte, noch sonstige Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Der Veranstalter berechnet 25 % der Standmiete als Unkostenbeitrag. Hat der Veranstalter den Ausfall zu vertreten, wird der Mietpreis erstattet, jedoch ein Schadenersatzanspruch gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.
01.12.2014